Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich der AGB

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Dokumente, auf diese hier verwiesen wird (nachfolgend insgesamt „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem teilnehmenden Gewerbetreibenden und der Werbegemeinschaft für die Bachstadt Köthen (Anhalt) e.V. geltenden Fassung regeln die Vertragsbeziehung zwischen beiden Parteien.
    2. Der Betreiber der Online-Plattform “KÖTHENERNETZ” ist die Werbegemeinschaft für die Bachstadt Köthen (Anhalt) e.V. und wird im Folgenden “Plattformbetreiber” genannt. Teilnehmende Gewerbetreibende werden als “Teilnehmer” bezeichnet.
    3. Der Vertragsschluss für die Teilnahme am  KÖTHENERNETZ erfolgt ausschließlich mit Teilnehmern, die folgende Kriterien erfüllen:
      1. Teilnehmer, die Unternehmer gem. § 14 BGB sind (Verbraucher können sich nicht als Partner registrieren) und
      2. einen lokalen Firmensitz oder eine Filiale im Stadtbereich Köthens besitzt, oder
      3. eine lokale Organisation, Verwaltung bzw. Verein aus dem Stadtbereich Köthen.
    4. Der Plattformbetreiber behält sich vor Teilnehmer, die einen Mehrwert für das Projekt bieten und wenn möglich nicht in direkter Konkurrenz mit der lokalen Wirtschaft stehen, zu zu lassen. Diese Ausnahmegenehmigungen wird schriftlich dokumentiert und sind beim Plattformbetreiber einsehbar.
    5. Die Anmeldung zum KÖTHENERNETZ ist Teilnehmern nur erlaubt, wenn sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung untersagt.
    6. Bei Anmeldung einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen und zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person angegeben werden.
    7. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. KÖTHENERNETZ ist berechtigt, Teilnahmeanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
  2. Leistungen des Plattformbetreibers gegenüber den Plattformteilnehmern

    1. Das KÖTHENERNETZ

      1. Das KÖTHENERNETZ bietet dem Teilnehmer eine Online-Plattform zur Pflege des eigenen Geschäftsportfolios.
      2. Das KÖTHENERNETZ bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, ihre Waren und Leistungen auf der Online-Plattform einzustellen.
      3. Jeder Teilnehmer erhält Zugang zum KÖTHENERNETZ-Account seines Unternehmens.
    2. Werbenetzwerk und Partnerprojekte

      1. Das Projekt KÖTHENERNETZ ist bestrebt, die Daten der Teilnehmer über ein eigenes Werbenetzwerk, bestehend aus Partnerprojekten (verschiedene, teils extern betriebene On- und Offline-Kanäle) zu verteilen, zu veröffentlichen und so den Teilnehmer zu fördern und zu bewerben.
      2. Partnerprojekte werden sorgfältig vom Plattformbetreiber geprüft und ausgewählt.
      3. Partnerprojekte werden automatisch mit Daten des KÖTHENERNETZ beliefert, es sei denn der Plattformteilnehmer hat einen dieser Kanäle ausgeschlossen.
      4. Der Teilnehmer kann Partnerprojekte im KÖTHENERNETZ-Account seines Unternehmens abwählen oder einen Ausschluss in schriftlicher Form beim Projektbetreiber veranlassen.
      5. Sollten für die Weiterleitung der Daten zusätzliche Kosten entstehen, muss der Weiterleitung und den entstehenden Gebühren vom Plattformteilnehmer im Vorfeld aktiv zugestimmt werden.
      6. Der Plattformbetreiber verpflichtet sich vor der Einführung rechtzeitig per E-Mail, zudem innerhalb des KÖTHENERNETZ dauerhaft über Partnerprojekte, Gebühren und ausgetauschte Daten zu informieren.
      7. Das KÖTHENERNETZ bietet die Möglichkeit, die Website oder den  Online-Shop des Teilnehmers mit der Plattform zu verknüpfen, um die Suche nach allen Produkten auf IN-KÖTHEN zu erleichtern oder Werbeanzeigen automatisch ins KÖTHENERNETZ zu übertragen.
      8. Aktuelle Partnerprojekte sind
        • IN-KÖTHEN - betrieben vom Plattformbetreiber selbst
    3. Leistungspakete und Preise

      1. Welche Daten und Inhalte an die einzelnen Partnerprojekte verteilt werden wird in verschiedenen Leistungspaketen geregelt. Hierbei entstehen Gebühren.
      2. Inhalte und Gebühren der Leistungspakete werden im Dokument Pakete definiert. Diese finden Sie im KÖTHENERNETZ.
      3. Veränderungen der Leistungsinhalte
        Das KÖTHENERNETZ wird laufend weiterentwickelt und erweitert. Aus diesem Grund kann und wird es regelmäßig zu Veränderungen der Leistungsinhalte einzelner Pakete kommen.
      4. Einführung neuer Leistungsinhalte
        Neue Leistungsinhalte werden dem gebuchten Paket automatisch freigeschalten und hinzugefügt. In diesen Fällen informiert der Betreiber, wie in Punkt 2.2.5 definiert, zeitnah über die neuen Leistungen.
      5. Wegfall von Leistungsinhalten
        Ein genereller Wegfall von Leistungsinhalten in einem Leistungspaket ist nur dann möglich, wenn:
        1. Leistungsinhalten in ein anderes Paket verschoben werden
          Im Paket hinterlegte Leistungen können vom Plattformbetreiber nicht in ein teureres Paket verschoben werden. Eine Freischaltung in ein günstigeres Paket ist jederzeit möglich.
        2. Leistungsinhalten in Form von Testnutzung freigeschalten wurde
          Leistungen, die nicht im Dokument Pakete den einzelnen Paketen zugeordnet sind, können dennoch freigeschalten werden. Diese sogenannte Testnutzung kann vom Plattformbetreiber jederzeit Rückgängig gemacht werden.
    4. IN-KÖTHEN

      1. Der Plattformbetreiber unterhält mit der Website IN-KÖTHEN.de (im folgenen IN-KÖTHEN genannt) ein eigenes Projekt zur Präsentation und gemeinsamen Bewerbung aller Teilnehmer.
      2. IN-KÖTHEN bietet den Teilnehmer die Möglichkeit, die im KÖTHENERNETZ hinterlegten Waren und Leistungen zum Verkauf anzubieten.
        1. IN-KÖTHEN übernimmt dabei nur die Vermittlung des Endkunden zum Warenanbieter (Plattformteilnehmer). Der direkte Verkauf erfolgt im Ladengeschäft, dem Online-Shop oder einem anderen Verkaufskanal des Teilnehmers.
      3. IN-KÖTHEN bietet die Möglichkeit Werbeanzeigen aus dem KÖTHENERNETZ anzuzeigen und den Kunden per Link zum eigenen Angebot auf IN-KÖTHEN oder auf eine externe Website weiterzuleiten.
      4. Der Plattformbetreiber trägt Sorge dafür, dass dem Teilnehmer grundsätzlich ein ordnungsgemäßer Auftritt auf IN-KÖTHEN möglich ist (u.a. Möglichkeit zur Impressumsangabe, Möglichkeit der rechtskonformen Einstellung der Waren und Leistungen); für den rechtskonformen Auftritt ist jedoch jeder Anbieter selbst verantwortlich.
      5. Datenübertragung vom KÖTHENERNETZ zu IN-KÖTHEN
        1. Der Plattformbetreiber überträgt alle öffentlichen Daten des Teilnehmers aus dem KÖTHENERNETZ zu IN-KÖTHEN.
        2. Ein kompletter Ausschluss der Daten- übertragung nach Ziffer 2.2.4 ist für dieses “eigene Partner-Projekt” ausgeschlossen.
        3. Die Datenübertragung unterliegt den Leistungspaketen im Sinne der Ziffer 2.3.2 und wird dementsprechend eingeschränkt oder erweitert.
        4. Die Datenübertragung erfolgt automatisch nach Dateneingabe und -Speicherung im KÖTHENERNETZ.
  3. Leistungen und Pflichten des Plattformteilnehmers

    1. Der Teilnehmer verpflichtet sich hinsichtlich seiner Kontaktdaten, inkl. der Daten zur Zahlungsabwicklung, richtige Angaben zu machen.
    2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die eingestellten Daten, Waren und Leistungen aktuell zu halten.
    3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Angebot zu seinen jeweiligen Waren und Leistungen in Wort und ggf. in Bild richtig und vollständig zu beschreiben, um dem Kunden einen zutreffenden Eindruck von dem Produkt oder der Leistung zu verschaffen und es diesem zu ermöglichen, das Angebot selbst zu beurteilen. Zum Angebot zählen alle Eigenschaften der Waren oder der Leistung, die für die Entscheidung des Kunden von wesentlicher Bedeutung sind.
    4. Der Anbieter verpflichtet sich vom KÖTHENERNETZ bereitgestellte Werbemittel wie Flyer und ähnliches im Laden auszulegen bzw. aufzuhängen. Das KÖTHENERNETZ ist zur Bereitstellung von Werbemitteln und Verpackungen berechtigt, aber nicht verpflichtet.
  4. Mitgliedschaft Werbegemeinschaft

    1. Die Teilnahme unterliegt keiner Mitgliedspflicht in einer Werbegemeinschaft.
    2. Mitgliedschaft in der Werbegemeinschaft
      1. Ist der Projektteilnehmer Mitglied in der Werbegemeinschaft für die Bachstadt Köthen Anhalt e.V. oder in der Werbegemeinschaft FORUM Hallescher Turm GBR und bezahlt dort Beiträge, rabattieren wir wie im Dokument Pakete angegeben die Paketpreise für unser Projekt KÖTHENERNETZ.
      2. Der Teilnehmer ist in der Pflicht dem Projektbetreiber schriftlich über die Mitgliedschaft zu informieren. Mögliche Rabatte werden erst ab Mitteilungseingang gewährt und können nicht rückwirkend angerechnet werden.
      3. Bei einem Austritt aus der unter 4.2.1 genannten Werbegemeinschaft erlischt automatisch der gewährte Rabatt zum Austrittsdatum.
  5. Regelungen zur Einstellung von Angeboten und Leistungen
    1. Das KÖTHENERNETZ bietet dem Teilnehmer verschiedene Möglichkeiten, um seine Angebote auf der Online-Plattform einstellen zu können:
      1. Manuelle Eingabe von Angeboten, Werbeanzeigen und anderen Informationen
        Der Teilnehmer kann die Daten zu Produkten und Leistungen manuell über das Backend der Plattform eingeben.
      2. Automatisches Einbinden von Werbeanzeigen.
        Der Teilnehmer kann Werbeanzeigen über eine Schnittstelle einbinden und so automatisch austauschen. Hierbei entstehen zusätzliche Entwickler- und Betriebskosten.
      3. Automatische Einbindung von Produkten des eines Online-Shops
        Der Teilnehmer kann Produkt- Suchergebnisse über eine Schnittstelle einbinden und so automatisch austauschen. Hierbei entstehen zusätzliche Entwickler- und Betriebskosten.
    2. Vorgaben für Produkte und Leistungen


      Der Teilnehmer verpflichtet sich, Preise der jeweiligen Produkte oder Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben (u.a. Preisangaben- verordnung) anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass sich die Plattform und verschiedene Werbekanäle an Endkunden richten und somit sich alle Preisangaben durch den Teilnehmer inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen.
    3. Inhalte: Rechte, Rechteeinräumung, Verbotene Inhalte, Freistellung

      1. Waren- und Leistungsbeschreibungen, Geschäftsportfolio, Geschäftspräsentation
        1. Die von dem Teilnehmer zur Beschreibung seines Unternehmens, seines Geschäftsportfolios, seiner Waren oder Leistungen verwendeten Werke, wie Texte und Fotografien sowie Grafiken und Videos (Produktbeschreibungen), dürfen nicht die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, oder Persönlichkeitsrechte verletzen.
        2. Die Teilnehmer sichert zu, über die notwendigen Rechte an den unter Ziffer 5.3.1.1 genannten Texten und Fotografien sowie ggf. Grafiken und Videos oder sonstigen geschützten Werken und/oder Markenrechten und/oder Einwilligungen hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte zu verfügen.
        3. Mit der öffentlichen Zugänglichmachung einer Waren- oder Leistungsbeschreibung oder eines Geschäftsportfolios auf der Online-Plattform KÖTHENERNETZ (Eingabe, Upload und damit Freigabe von Texten, Fotografien, Videos, Grafiken u.ä.) räumt der Teilnehmer dem Plattformbetreiber das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbefristete Recht ein, diese (ganz oder teilweise) weltweit zur Erbringung der von KÖTHENERNETZ angebotenen Leistungen oder zur Bewerbung dieser Leistung im Internet oder einer mobilen Applikationen zu nutzen (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung), weiter diese weltweit zur Erbringung der vom KÖTHENERNETZ angebotenen Leistungen oder zur Bewerbung dieser Leistung über Offline-Medien (z.B. Plakaten, in Printmedien aller Art) sowie Fernseh- und Radiowerbung zu nutzen (Recht der Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, öffentliche Wiedergabe) sowie das Recht, die Werke zu bearbeiten oder umzugestalten und das Recht, diese Rechte an Dritte zu übertragen soweit dies zur Zweckerfüllung (Erbringung der vom KÖTHENERNETZ angebotenen Leistung oder Bewerbung der Leistung) notwendig ist.
        4. Mit der öffentlichen Zugänglichmachung von Bildnissen einer Person auf der Online-Plattform vom KÖTHENERNETZ (Upload und Freigabe von Bildern, Veröffentlichung von Texten u. ä.), räumt der Teilnehmer dem Plattformbetreiber das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbefristete Recht ein, dieses Werk (ganz oder teilweise) weltweit zur Erbringung der vom KÖTHENERNETZ angebotenen Leistungen im Internet oder in mobilen Applikationen zu nutzen (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung). Die Bildnisse von Personen dürfen nicht im Sinne von Ziffer 5.3.1.3 für Werbung durch KÖTHENERNETZ verwendet werden, es sei denn der Anbieter sichert zu über die Einwilligung hinsichtlich einer solchen Nutzung verfügen zu können und steht hierfür auch ein und hat diese Zusicherung auch wenigstens in Textform ausdrücklich erklärt.
        5. Der Teilnehmer garantiert, über die in 5.3.1.3 und 5.3.1.4 genannten Rechte verfügen zu können und steht dafür ein.
        6. Eine Überprüfung der durch die  vom Teilnehmer vorgenommenen Uploads im Sinne der vorstehenden Ziffern auf die Rechtmäßigkeit der Inhalte hin wird durch dem KÖTHENERNETZ nicht vorgenommen.
        7. Das KÖTHENERNETZ behält sich vor, bei entsprechender Kenntniserlangung (Hinweise Dritter), Inhalte ganz oder teilweise zu löschen, soweit die Inhalte rechtswidrig oder als verbotener Inhalt oder verbotene Aktivität im Sinne von 5.4 anzusehen sind.
    4. Verbotene Inhalte und Aktivitäten

      1. Es obliegt dem Teilnehmer sicherzustellen, dass sein Verhalten auf der Online-Plattform den geltenden Gesetzen und diesen AGB genügt. Die im Folgenden dargestellten Inhalte und Aktivitäten sind solche, die gegen geltendes Recht verstoßen, im Sinne der Ziffer 5.3 nicht über die Online-Plattform oder sonst im Interesse des  Projektbetreibers, nicht über die Dienste des Projektbetreibers veröffentlicht oder getätigt werden dürfen und in Folge dessen auf der Online-Plattform und deren Diensten verboten sind:
        • Die Bewerbung und Verkauf von Waren, deren Verkauf durch die Rechtsordnung untersagt ist, wie insbesondere Hehlerware, nationalsozialistische Devotionalien, sonst verfassungsfeindliche Artikel, kinder- und gewaltpornografische Artikel, abgabepflichtige Medikamente ohne entsprechende Erlaubnis,
        • Die Bewerbung und der Verkauf von pornografischen Artikeln, da Projekte des KÖTHENERNETZ nicht für die notwendige Altersverifikation sorgt oder sorgen kann,
        • Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, sonst diffamierende Äußerungen,
        • Vervielfältigen, Verbreiten und öffentliches Zugänglichmachen von vergleichender Werbung, Äußerungen, Bilder und anderen Informationen, die das Ansehen und die Marke eines dritten Unternehmens beschädigen,
        • strafrechtlich relevante Äußerungen und Bilder (wie etwa: nationalsozialistische, gewalt- und kriegsverherrlichende, rassistische, kinder- oder gewaltporno- grafische sowie Aufforderungen zu Straftaten),
        • jegliche sexuelle oder sonst kinder- und jugendgefährdende Inhalte und Darstellungen,
        • Vervielfältigen, Verbreiten und öffentliches Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken, wenn der Nutzer nicht über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt,
        • Veröffentlichen von Bildern, auf denen Personen zu erkennen sind, ohne dass deren Einwilligung vorliegt,
        • Ent-Anonymisierung von anderen Nutzern,
        • Nutzung der Plattform für eigene kommerzielle Zwecke, die über den eigentlichen Zweck dieser Plattform hinausgehen, es sei denn das KÖTHENERNETZ hat zuvor einer solchen kommerziellen Nutzung schriftlich zugestimmt,
        • Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter,
        • Nutzung der Plattform zur (ausschließlichen) politischen oder religiösen Betätigung,
        • Versenden von "Junk-Mails," "Kettenbriefen" oder unaufgeforderten Massenmails, Sofortnachrichten, "Spimming" oder "Spamming",
        • die Störung, Unterbrechung oder übermäßige Belastung der Dienste vom KÖTHENERNETZ,
        • die Verwendung des Accounts, Benutzernamens oder Kennworts eines anderen Nutzers,
        • Verwendung von Mechanismen, Software oder sonstigen Scripts in Verbindung mit der Online-Plattform, welche die einwandfreie und ordnungsgemäße Funktion der Plattform und der dazugehörigen Projekte und Websites beeinträchtigen könnten,
        • Blockieren, Überschreiben oder Modifizieren vom KÖTHENERNETZ generierten Inhalten,
        • die Nutzung der Dienste vom KÖTHENERNETZ auf eine Weise, die sonst gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstößt.
      2. Die in der vorangehenden Liste aufgenommenen Beispiele sind nicht abschließend. Die Folgen der Verletzung von gesetzlichen Vorschriften, den Rechten Dritter oder diesen AGB ist in den Ziffern 5.5 (Freistellung), 6. (Löschung von Inhalten, Beschränkungen und Sperrung von Konten) und 8. (Haftung des Teilnehmers) geregelt.
    5. Freistellung

      1. Der Teilnehmer stellt die Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber dem KÖTHENERNETZ wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Teilnehmer eingestellten Angebote, Inhalte oder wegen der sonstigen Nutzung der Website, einschließlich der von dem Nutzer abgegebenen Bewertungen, geltend machen.
      2. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) vom KÖTHENERNETZ.
      3. Der Teilnehmer verpflichtet sich darüber hinaus, dem Plattformbetreiber für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
    6. Löschung von Inhalten, Beschränkung und Sperrung von Konten

      1. Der Plattformbetreiber hat die Möglichkeit bei Vorliegen eines entsprechenden Grundes, insbesondere einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, einer Verletzung von Rechten Dritter oder einer Verletzung dieser AGB, vorbehaltlich der fristlosen Kündigung,
        • den Nutzer zu verwarnen,
        • Angebote oder andere Inhalte dieses Teilnehmers vollständig oder teilweise zu löschen,
        • die Nutzung der Plattform für den Teilnehmer zu beschränken,
        • den Teilnehmer vorläufig oder endgültig von der Nutzung der Plattform vollständig oder teilweise auszuschließen (Sperrung),
        • sonstige rechtliche Schritte (wie bspw. die Erstattung von Strafanzeigen) einzuleiten.
      2. Diese Maßnahmen stehen, soweit sie nicht gesetzlich notwendig sind, im billigen Ermessen vom Projektbetreiber, allerdings berücksichtigt der Projektbetreiber die berechtigten Interessen des Teilnehmers sowie alle Umstände des Verstoßes, insbesondere den Grad des Verschuldens.
      3. Sobald ein Teilnehmer gesperrt wurde, darf dieser auch mit einem anderen Nutzerkonto nicht anmelden oder über ein anderes Nutzerkonto die Leistungen nutzen.
      4. Bereits abgeschlossene Verträge zwischen den Nutzern bleiben von einer Beschränkung oder Sperrung eines Teilnehmers grundsätzlich unberührt.
    7. Haftung des Teilnehmers

      1. Der Teilnehmer haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn der Teilnehmer hat den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten, da eine Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht vorlag.
    8. Haftungsbeschränkungen des Plattformbetreibers, Gewährleistung der Betriebsbereitschaft

      1. Der Plattformbetreiber haftet unbeschränkt für die durch seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
      2. Für sonstige Schäden haftet der Plattformbetreiber nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung des Plattformbetreibers ist ausgeschlossen.
      3. Da der Plattformbetreiber am Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Teilnehmer nicht beteiligt ist, kann der Plattformbetreiber für Leistungen aus dem Vertrag über das Produkt keine Gewähr und/oder Haftung übernehmen. Der Plattformbetreiber muss aber Einwände, die der Kunde gegenüber dem Teilnehmer berechtigterweise geltend macht, hinsichtlich der Forderung gegen sich gelten lassen.
      4. Der Plattformbetreiber gewährleistet gegenüber den Teilnehmer eine Verfügbarkeit der zur Betriebsbereitschaft des Online-Marktplatzes nötigen Server von 97% gerechnet auf 12 Monate. Gegenüber den Kunden besteht aufgrund der nicht entgeltlichen Leistungen keine Gewährleistung hinsichtlich der Betriebsbereitschaft.
    9. Zahlungsbedingungen

      1. Abrechnung

        1. Es gelten die in Katalogen, Anzeigen und/oder Internetseiten vom Plattformbetreiber angegebenen, jeweils aktuellen Preise. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise – Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbehalten – auf die in den auf der Website genannten Pakete vom Plattformbetreiber gemäß entsprechender Beschreibung. Die aktuelle Preisliste kann der Teilnehmer online im Nutzer-Konto einsehen.
        2. Die Zahlung der Gebühren erfolgt auf Rechnung mit Lastschrifteinzug. Alle Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar. Die Kosten des Geldtransfers gehen zu Lasten des Teilnehmers.
        3. Die Rechnung wird dem Teilnehmer, je nach gewähltem Paket, per E-Mail jeweils zum Beginn des Folgemonats über den Abrechnungsmonat oder bei Paketen mit jährlicher Abrechnung jeweils 4 Wochen vor der Vertragsverlängerung übersendet. Wünscht der Partner eine Rechnung auf dem Postweg, kann der Teilnehmer dies per E-Mail an info@koethener-netz.de beauftragen. Die Gebühr für die postalische Rechnung beträgt aktuell 3 €/Rechnung.
        4. Sämtliche angegebenen Entgelte verstehen sich in Euro und exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
      2. Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot

        1. Der Teilnehmer kommt ohne weitere Erklärungen vom Plattformbetreiber in Verzug, wenn die Rechnung nicht mit Fälligkeit bezahlt ist. Wird eine Lastschrift zurückgewiesen, erhält der Partner eine Mahnung zur Klärung des Sachverhalts binnen zwei Wochen ab Fälligkeit. Für Mahnungen behält sich der Plattformbetreiber entsprechende Mahngebühren von 5 € je Mahnstufe vor.
        2. Eine Aufrechnung durch den Teilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
        3. Bei Verzug ist der Plattformbetreiber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu verlangen, wenn der Teilnehmer nicht einen geringeren oder der Plattformbetreiber einen höheren Schaden nachweist.
        4. Die Aufrechnung ist dem Teilnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Partner nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    10. Vertragslaufzeit und Kündigung

      1. Vertragslaufzeit der Teilnahme am KÖTHENERNETZ

        1. Das KÖTHENERNETZ ist grundsätzlich kostenlos und ohne Vertragslaufzeit nutzbar.
        2. Ausgeschlossen sind jegliche Funktionen und Leistungen, die einem kostenpflichtigen Paket zugeordnet oder explizit in der Preisliste mit einem Preis als kostenpflichtig aufgelistet sind.
        3. Der Nutzungsvertrag läuft ab dem Zeitpunkt der Bestätigung dieser AGB auf unbestimmte Zeit.
        4. Teilnehmer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Das gleiche Recht steht dem Projektbetreiber zu. Zur Kündigung genügt die Textform (z.B. E-Mail).
        5. Projektteilnehmer können den Nutzungsvertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Zur Kündigung genügt die Textform (z.B. E-Mail). Dem Projektbetreiber steht das gleiche Recht zu.
        6. Das Recht zur Sperrung und zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
        7. Der Teilnehmer kann jederzeit mit der Kündigung die Löschung aller eigenen Daten erwirken. Dies muss in der schriftlichen Kündigung ausdrücklich aufgeführt werden.
      2. Vertragslaufzeit und Kündigung von kostenpflichtigen Leistungen und Leistungspaketen

        1. Der Nutzungsvertrag läuft ab dem Zeitpunkt der Unterschrift auf unbestimmte Zeit.
        2. Die Mindestvertragslaufzeit von kostenpflichtigen Leistungen und Leistungspaketen beträgt, wenn nicht anders angegeben ein Jahr.
        3. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, wenn dieser nicht 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
        4. Teilnehmer können kostenpflichtige Pakete jederzeit kündigen. Das gleiche Recht steht dem Projektbetreiber zu. Zur Kündigung genügt die Textform (z.B. E-Mail).
        5. Nach Beendigung des Vertrags wird das Teilnehmerkonto nach Ablauf der Vertragslaufzeit in das kostenlose Paket überführt und die Datenausspielung sowie mögliche Verteilung der einzelnen Daten auf die Vorgaben des Pakets eingeschränkt. Der Projektbetreiber hat die Möglichkeit die ausgeblendeten Daten zu löschen.
        6. Das Recht zur Sperrung und zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
    11. Änderung der Nutzungsbedingungen

      1. Der Projektbetreiber behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets nur mit Wirkung für die Zukunft insbesondere in den folgenden Fällen zu verändern:
        1. Wenn und soweit sich die Marktlage nach Vertragsschluss in kalkulatorischer oder technischer Hinsicht aus Sicht vom Projektbetreiber in triftiger Art und Weise verändert hat, behält sich der Projektbetreiber vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Teilnahmegebühren in zumutbarer Weise für die Teilnehmer zu ändern; dies umfasst folglich insbesondere mögliche, moderate Preiserhöhungen.
        2. Wenn das KÖTHENERNETZ das Angebot und die Services verbessern, erweitern oder zu Gunsten der Partner verändern möchte, behält sich der Projektbetreiber eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
        3. Wenn Gesetzgebung oder Rechtsprechung eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich machen, behält sich der Projektbetreiber eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
      2. Werden die Nutzungsbedingungen geändert, so werden die Teilnehmer über die Änderungen auf der Website und per E-Mail informiert. Der Teilnehmer kann den Änderungen der Nutzungsbedingungen binnen 30 Tagen ab Zugang der Informationen über die Änderung der Nutzungsbedingungen ausdrücklich widersprechen.
        1. Widerspricht der Teilnehmer nicht binnen 30 Tagen ab Zugang der Information über die Änderungen, so werden die Änderungen in den Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft wirksam (sog. fingierte Zustimmungserklärung). Auf diese Zustimmungswirkung wird der Teilnehmer in den Informationen über die Änderung gesondert hingewiesen.
        2. Widerspricht der Teilnehmer fristgerecht, so wird der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgeführt.
        3. Das Recht zur Kündigung durch den Projektbetreiber bleibt unberührt.
    12. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher

      1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
        Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
      2. Der Projektbetreiber ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
    13. Schlussbestimmungen

      1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
      2. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Gericht des Geschäftssitzes des Projektbetreibers. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
      3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Teilnehmer einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.